Unsere Schulordnung
Liebe Eltern!
Wir freuen uns, dass Ihr Kind zu uns in die Schule kommt. Wir wünschen, dass sich jedes Kind in unserer Schule wohl fühlt.
Wir verstehen die schulische Entwicklung als eine gemeinsame Aufgabe von Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen.
Wir nehmen alle Schüler*innen individuell an, fördern und fordern jeden Einzelnen vielseitig und bieten allen Schülern*innen selbstständige Lernprozesse an.
Wir leben und lernen respektvoll miteinander und sorgen für ein vielfältiges und bewegtes Schulleben.
Wichtige Informationen!
Schulleiter: Herr Th. Stück
Stellvertretende Schulleiterin: Frau C. Schmidt
Schulsachbearbeiterin: Frau J. Huschenhöfer
Hausmeister: Herr R. Bergmann
Anschrift der Schule:
Kleine Parower Str. 39
18435 Stralsund
03831 252 240
Unsere Schule öffnet um 7.40 Uhr. Das sind unsere Unterrichtszeiten:
STUNDE | PAUSE | ZEIT | |
| BLOCK I | 1 | 7.45 – 8.30 Uhr | |
| 2 | 8.30 – 9.15 Uhr | ||
1. große Pause 9.15-9.30 Uhr (15 Minuten) | |||
| BLOCK II | 3 | 9.35 – 10.20 Uhr | |
| 4 | 10.20 – 11.05 Uhr | ||
2. große Pause 11.05-11.30 Uhr | |||
| BLOCK III | 5 | 11.35 – 12.20 Uhr | |
| 6 | 12.20 – 13.05 Uhr | ||
| 3. große Pause 13.05-13.15 Uhr | |||
| 7 | 13.20 – 14.05 Uhr | ||
Lassen Sie uns die Kinder gemeinsam zur Selbstständigkeit erziehen!
Geben Sie bitte deshalb Ihren Kindern die Möglichkeit, ihre Unterrichtsräume selber aufzusuchen! Außerhalb des Schulgeländes sorgen Sie für einen sicheren Heimweg.
HAUSORDNUNG
1. Öffnung und Beginn der Schule
Das Schulgelände wird ab 7.30 Uhr beaufsichtigt. Die Schule öffnet ab 7.40 Uhr.
Die Schüler*innen suchen selbständig ab 7.40 Uhr ihre Räume auf und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Die Lehrkraft dokumentiert das Zuspätkommen und den Grund.
Sollte die Lehrkraft nach Unterrichtsbeginn nicht anwesend sein, dann meldet sich die/der Klassensprecher*in im Sekretariat oder bei einer Lehrkraft.
Ab 7.45 Uhr und während der Unterrichtszeiten sind die Haustüren verschlossen (verantwortlich: Hausmeister und Lehrkräfte)
2. Pausen
Alle Schüler*innen gehen in den Hofpausen selbständig auf den Schulhof.
Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit grundsätzlich verboten.
Nach Beendigung der Hofpausen gehen die Schüler*innen selbständig in ihre Unterrichtsräume.
Während der kleinen Pausen ist der Aufenthalt auf den Fluren untersagt
Der Wechsel der Schüler*innen in einen anderen Unterrichtsraum erfolgt zügig.
Der Wechsel der Lehrer*innen in den kleinen Pausen erfolgt nach Absprache der Kolleg*innen.
In jedem Fall muss die Aufsicht gewährleistet sein. Die Schüler*innen werden entsprechend belehrt.
Zum Sportunterricht werden die Klassen nach Absprache mit dem/der Sportlehrer*in abgeholt.
Die Schüler*innen verbringen die Pausen vor dem Sportunterricht auf dem Hof.
Frühstückspause
Das Frühstück wird in der Regel während des I. Blockes/der 1. Pause eingenommen.
Entsprechend der gültigen Fachraumordnungen (Chemie-Raum, Werkraum und PC-Raum) dürfen keine Lebensmittel eingenommen werden.
Essenpause
Die Einnahme des Mittagessens erfolgt in der zweiten großen Pause.
Die Schüler*innen melden sich bei der Hofaufsicht ab und gehen selbständig in die Mensa.
Eine Lehrkraft gewährleistet die Aufsicht in der Mensa.
3. Unterricht
Der Unterricht wird von den Lehrer*innen verantwortlich geleitet und in Zusammenarbeit mit den Schüler*innen gestaltet.
Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht ist Pflicht für alle Schüler*innen und Lehrer*innen.
Das Verlassen des Raumes während des Unterrichtes ist nur mit Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft gestattet.
Die Garderobe wird an die vorgesehenen Haken vor dem Raum angehängt.
Jede Stunde beginnt und endet pünktlich.
Ausnahme: Die Stunde wird früher beendet, wenn der/die Lehrer*in Aufsicht hat. Dann begleitet er/sie die Schüler*innen auf den Hof.
Werden Kinder nach dem Unterricht von den Eltern bzw. von Beauftragten abgeholt, nehmen diese ihre Kinder vor dem Schulgelände in Empfang.
4. Unterrichtsausfall
Geplanter Unterrichtsausfall
Betrifft der Unterrichtsausfall die Randstunden, erscheinen die Schüler*innen erst zum Unterrichtsbeginn bzw. verlassen die Schule, wenn die Genehmigung der Eltern vorliegt (Formblatt).
Schüler*innen ab Klasse 5, die keinen Unterricht haben, dürfen sich nicht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude aufhalten.
Die Schüler*innen ab Klasse 5 informieren sich täglich bis 12.00 Uhr in den Schaukästen über geplanten Unterrichtsausfall für den nächsten Tag.
Ungeplanter Unterrichtsausfall
Die Schüler*innen werden in der Schule betreut oder bei vorliegender Erlaubnis der Eltern (Formblatt) nach Hause geschickt.
Bei extremen Witterungsverhältnissen (Hitzefrei, Sturm, …) gelten die Bestimmungen des Erlasses.
5. Nichtteilnahme am Unterricht
Beurlaubungen, Freistellungen und Versäumnisse sind durch das Schulgesetz geregelt.
Bei Erkrankung der Schüler*innen oder anstehenden Terminen sind die Eltern verpflichtet, die Schule bis 9.00 Uhr zeitnah zu benachrichtigen.
Erfolgt bis zur 1. Hofpause keine Benachrichtigung über den Verbleib des/der Schülers*in, bemüht sich der/die Klassenlehrer*in um Information.
Bei auftretenden Krankheitszeichen von Schüler*innen werden im leichten Fall die Eltern telefonisch benachrichtigt, um ihr Kind abzuholen. Ist eine Abholung nicht möglich, wird das Kind weiter betreut. Im schweren Fall wird der Arzt sofort benachrichtigt und die Eltern informiert.
6. Grundsätze
Frühstück
Achte auf ein gesundes Frühstück und zuckerfreie Getränke.
Chips und Cola (Koffein) sind unerwünscht!
Fahrräder/ Roller (Formblatt – siehe Anlage)
Schüler*innen dürfen bei vorliegender Erlaubnis mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Die Fahrräder/ Roller der Schüler*innen werden auf dem Schulhof in die Fahrradständer abgestellt und müssen dort angeschlossen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung. Fahrräder/ Roller werden auf dem Schulhof immer geleitet. Es wird dringend empfohlen, dass die Schüler*innen beim Fahren mit dem Fahrrad einen Schutzhelm tragen.
Handy/ internetfähige Mobilfunkgeräte
Während des Unterrichts sind die Geräte der Schüler*innen auszustellen.
Rauchen
Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein Rauchverbot. Auch der Konsum von E-Zigaretten und E-Schischas ist untersagt (Jugendschutzgesetz 2016; Nichtraucherschutzgesetz vom 2007).
Alkohol/ Drogen
Das Mitbringen von Alkohol, Energydrinks, illegalen Drogen, Porno- und Gewaltvideos, Waffen jeglicher Art auch waffenähnlichen Gegenständen sind grundsätzlich verboten.
Die Schule ist befugt, den Schüler*innen Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung und Sicherheit stören können oder stören, abzunehmen und sicherzustellen.
Musikboxen
Die Inbetriebnahme von Musikboxen ist im Schulhaus untersagt. Auf dem Schulhof ist sie in angemessener Lautstärke gestattet.
Verfassungsfeindliche Symbolik
Die Verwendung und Verbreitung von verfassungsfeindlichen Ansichten (Musik, Symbole, Parolen…) und Porno- und Gewaltvideos ist grundsätzlich verboten.
Wertgegenstände
Jeder/Jede Schüler*in ist für sein Eigentum, auch für Geld und Wertgegenstände, selbstverantwortlich. Bei Verlust oder Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung.
Umgang mit Schulmaterial
Wir halten unser Schulgebäude sauber und gehen mit dem Schulinventar und unserem Schulmaterial pfleglich um. Bei mutwilliger Beschädigung und/oder Verschmutzung ist der Schaden wieder gut zu machen.
Für die Einhaltung der Schulhausordnung sind alle am Schulleben Beteiligten und auch unsere Gäste verantwortlich.
Verstöße gegen die Schulhausordnung können durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.
Schulordnung
Der Einlass ist um 7.40 Uhr. Ich betrete selbstständig das Schulhaus und suche sofort meinen Raum auf.
Ich erscheine sauber und pünktlich zum Unterricht.
Ich habe ein gesundes Frühstück und ausreichend, ungezuckerte Getränke mit.
Ich bin freundlich zu meinen Mitmenschen.
Wir halten unser Schulgebäude sauber und gehen mit dem Schulinventar/Schulmaterialien pfleglich um. Bei mutwilliger Beschädigung und /oder Verschmutzung ist der Schaden wieder gut zu machen.
Während der Unterrichtszeit und in den Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
Das Benutzen der Fluchtwege ist nur in Notsituationen erlaubt.
Auf dem Schulhof wird das Fahrrad/der Roller geschoben.
Das Rauchen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Der Gebrauch von Alkohol, Energiedrinks und Drogen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
Im Unterricht sind alle technischen Geräte der Schüler ausgeschaltet.
Hieb-, Stich – und andere Waffen sowie Feuerzeuge sind in der Schule verboten.
Die Verwendung und Verbreitung von verfassungsfeindlichen Ansichten (Musik, Symbole, Parolen …) ist grundsätzlich verboten
Unsere Verhaltensgrundsätze an der Allgemeinen Förderschule (überarbeitet auf Lehrerkonferenz am 06.07.2022-C.Schmidt/Th. Stück)
Dienstbeginn ist 7:20 Uhr. Kernarbeitszeit ist 7:20 – 13:20 Uhr. Lehrkräfte sind 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn anwesend.
Wir sind zum Einlass der Schüler*innen um 7.40 Uhr dienstbereit in unseren Klassenräumen. Bei Krankmeldung wird die Schulleitung über eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder bis 7.00 Uhr informiert. Mit dem Einlass der Schüler*innen beginnt die Aufsichtspflicht der Lehrer*innen in den Klassenräumen und der Turnhalle.
Dienstags ist Kommunikationstag und der Nachmittag ist für schulische Veranstaltungen freizuhalten.Bei Terminen, die in die Kernarbeitszeit fallen ist die Schulleitung frühzeitig zu informieren.
Wir halten uns konsequent an die Unterrichtszeiten, bei individueller Gestaltung der Pausen im Blockunterricht.
Wir führen eine Frühaufsicht durch und ermöglichen 2 Hofaufsichten (Eingangstor, Hof). Die aufsichtsführenden Lehrer*innen beenden ihren Unterricht vor der regulären Unterrichtszeit, gehen gemeinsam mit den Kindern der Klasse auf den Hof und stellen sich direkt an den Standort.
Wenn Schüler*innen das Schulgelände verlassen wollen oder bereits verlassen haben, werden sie persönlich durch die Lehrkraft angesprochen und zum Verbleib auf dem Schulhof aufgefordert. Widersetzen sich die Schüler*innen dieser Anweisung erfolgt ein Eintrag in der Liste im Lehrerzimmer.
Die Aufsicht bleibt nach dem Ende der Pause stehen, sorgt für einen geordneten Einlass und schließt die Tür.
Wir helfen durch umsichtiges Handeln mit, dass die Hauseingangstüren verschlossen sind.
Wir belehren die Schüler*innen die Klassenräume auf direktem Weg aufzusuchen.
Bei Regenpause klingelt die Schulleitung ab und der/die nachfolgende Fachlehrer*in übernimmt die Aufsicht in der Klasse.
Wir schließen grundsätzlich beim Verlassen des Klassenraumes die Tür ab.
Wir lassen ohne Aufsicht keine Schüler*innen in den Klassenraum.
Wir geben keinem/-r Schüler*in den Schulschlüssel mit.
Wir sprechen jeden/jede Schüler*in bei Verstoß gegen die Hausordnung sachlich, ruhig und höflich an. Wir geben eine diskrete Information (nicht im Beisein der Schüler*innen) an den Klassenleiter*in, der eine angemessene Auswertung in der Gruppe oder individuell vornimmt.
Wir halten uns konsequent an den Maßnahmenkatalog und handeln einheitlich bei stets wiederkehrenden Verstößen gegen die Hausordnung.
Alle Klassen – und Fachlehrer*innen sowie Vertretungslehrer*innen führen in jeder Unterrichtsstunde den Anwesenheitsnachweis, um korrekt über Fehlstunden Auskunft geben zu können.